Die Trinkwasserversorgung kann infolge verschiedener Ereignisse teilweise oder total ausfallen. Die Wasserversorgung hat sich durch vorsorgliche Massnahmen entsprechend vorzubereiten. Bis zur Wiederherstellung des ordentlichen Versorgungsbetriebes sind nach der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) einige Einschränkungen hinzunehmen. Während der ersten drei Tage sind auch die Konsumenten stark gefordert, indem sie sich auf ihren Notvorrat abstützen müssen.
Selbstsorge aus eigenem Notvorrat:
[ 2 bis 4 Liter pro
Person und Tag
[ 4 Liter
pro Person und Tag
[ 60 Liter pro Grossvieheinheit und Tag
Holprinzip oder eingeschränkte Versorgung:
[ 15 Liter pro Person
und Tag
[ 100 Liter pro Person in Spitälern und Betagtenzentren
[ erforderliche Menge
für
Lebensmittelbetriebe
Instandstellung der Wasserversorgungsanlagen
bis zum Normalbetrieb